Was zählt als Handgepäck?
Beim Fliegen ist das Handgepäck – auch als Kabinengepäck bekannt – die kleine Tasche oder der Koffer, den Sie mit in die Flugzeugkabine nehmen dürfen. Darin sollten sich Ihre wichtigsten Dinge für die Reise befinden. Für das Handgepäck gelten bestimmte Regeln und Einschränkungen, die bei den meisten Fluggesellschaften ähnlich sind. Dieser Leitfaden hilft Ihnen dabei, zu verstehen, was Sie mitnehmen dürfen – und was nicht – und wie Sie Ihr Handgepäck am besten packen.
Allgemeine Regeln für Handgepäck
Die meisten Fluggesellschaften erlauben:
- Ein Handgepäckstück (z. B. kleiner Koffer oder Rucksack)
- Ein persönlicher Gegenstand (z. B. Handtasche, Laptoptasche oder Kameratasche)
Größen- und Gewichtsbeschränkungen
Typische Vorgaben sind:
- Größe: ca. 55 x 40 x 23 cm
- Gewicht: meist zwischen 7 kg und 10 kg
Einige Billigfluggesellschaften (z. B. Ryanair oder Wizz Air) erlauben im günstigsten Tarif nur ein kleines persönliches Gepäckstück. Prüfen Sie daher vorab die Bestimmungen Ihrer Airline.
Was ins Handgepäck gehört
Ins Handgepäck gehören Dinge, die:
- Wichtig sind
- Wertvoll sind
- Während des Flugs benötigt werden
Beispiele:
- Reisedokumente (Reisepass, Bordkarte, Visum)
- Elektronik (Handy, Laptop, Tablet, Ladegeräte)
- Medikamente und medizinische Hilfsmittel
- Wertgegenstände (Geldbörse, Schmuck, wichtige Unterlagen)
- Wechselkleidung (besonders bei langen Flügen)
- Snacks (feste Lebensmittel sind meist erlaubt)

Was nicht ins Handgepäck darf
Aus Sicherheitsgründen sind bestimmte Gegenstände im Handgepäck verboten, darunter:
- Scharfe Gegenstände (z. B. Messer, Scheren mit langen Klingen)
- Waffen oder Nachbildungen
- Entzündliche Stoffe (z. B. Feuerwerkskörper, Feuerzeugbenzin)
- Reizgas oder Pfefferspray
- Werkzeuge (z. B. Schraubenzieher, Hammer)
- Flüssigkeiten über 100 ml (außer in Ausnahmefällen)
Flüssigkeiten im Handgepäck
Für Flüssigkeiten im Handgepäck gelten strenge Sicherheitsvorschriften:
- Jeder Behälter darf maximal 100 Milliliter fassen.
- Alle Behälter müssen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel transportiert werden.
- Der Beutel darf maximal 1 Liter Fassungsvermögen haben.
- Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.
Beispiele für Flüssigkeiten:
- Getränke (Wasser, Saft)
- Shampoo, Duschgel, Lotion
- Zahnpasta, Sonnencreme, Parfüm
- Rasierschaum, Deodorant
Ausnahmen:
- Babynahrung und Milch (bei Reisen mit Kleinkindern)
- Wichtige Medikamente (mit Rezept oder ärztlicher Bescheinigung)
- Spezielle Diätflüssigkeiten (wenn medizinisch notwendig)
Diese Ausnahmen dürfen auch in größeren Mengen mitgeführt werden, müssen aber bei der Sicherheitskontrolle angemeldet werden.